Personal langfristig sichern? Ihr Erfolg beginnt hier!
In einer Ära der rasanten Veränderungen und technologischen Fortschritte stehen Arbeitgeber:innen vor einer Vielzahl von Herausforderungen, die eine Anpassung an die sich wandelnde Arbeitsmarktlage erfordern.
Eine der größten Herausforderungen für Arbeitgeber ist es, qualifizierte Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen zu binden. Die Suche nach dem perfekten Gleichgewicht zwischen ansprechenden Arbeitsbedingungen, attraktiven Vergütungen und Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung ist eine kontinuierliche Aufgabe.
Die rasante Entwicklung digitaler Technologien hat nicht nur neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnet, sondern auch die Anforderungen an die Qualifikationen der Mitarbeiter verändert. Die Notwendigkeit, digitale Kompetenzen zu entwickeln, betrifft nicht nur IT-Unternehmen, sondern nahezu alle Branchen.
Die kontinuierliche Weiterbildung der Mitarbeiter ist entscheidend, um die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens aufrechtzuerhalten. Die Identifizierung von relevanten Weiterbildungsmöglichkeiten und die Gewährleistung der Teilnahme der Mitarbeiter erfordern ein durchdachtes Konzept.
Um diesen Herausforderungen zu begegnen, bietet das Qualifizierungschancengesetz (QCG) eine gewinnbringende Lösung. Es ermöglicht Ihnen, Mitarbeiter:innen gezielt in relevanten Bereichen weiterzubilden und somit die individuellen Fähigkeiten auszubauen.
QCG + Weiterbildung = Mitarbeiterbindung
- Wie können Sie qualifizierte Fachkräfte langfristig an sich binden?
- Welche Strategien sind notwendig, um den Anforderungen der Digitalisierung gerecht zu werden?
- Wie kann die betriebliche Weiterbildung gleichzeitig den Bedürfnissen der Mitarbeiter:innen und den Unternehmenszielen gerecht werden?
Nutzen Sie die Möglichkeiten des Qualifizierungschancengesetzes (QCG), um betriebliche Weiterbildung kosteneffizient und flächendeckend einzusetzen. Unsere Expertenberatung unterstützt Sie bei der Antragstellung und begleitet Sie auf dem Weg zu erfolgreichen Weiterbildungen.
Neu seit 01.04.2024 - Das Aus- und Weiterbildungsgesetz
Am 1. April 2024 traten wesentliche Änderungen am Qualifizierungschancengesetz (QCG) in Kraft. Damit reagierte die Bundesregierung auf die dynamischen Anforderungen des Arbeitsmarktes. Die Neuerungen zielen darauf ab, die Förderung von beruflicher Weiterbildung für Unternehmen sowie Beschäftigte gleichermaßen zu stärken. Die wesentlichen Änderungen im Einzelnen:
Feste Fördersätze: Die Einführung fester Fördersätze gibt Unternehmen Planungssicherheit, mit welchen Zuschüssen sie verbindlich rechnen können.
Unternehmensgrößen wurden neu gestaffelt: Hierdurch profitieren nun Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitenden von den höchsten Fördersätzen, was besonders kleineren Betrieben zugutekommt und ihre Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen erleichtert.
Verkürzte Wartezeit für Förderanspruch: Durch die Neuregelung sind Mitarbeitende bereits zwei Jahre nach dem letzten Berufsabschluss förderberechtigt, was es ermöglicht, Mitarbeiter:innen früher weiterzubilden und somit schneller auf Veränderungen zu reagieren.
Individuelle QCG-Beratung für Ihr Unternehmen
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) bietet die Antwort auf Ihre Pain Points im Zusammenhang mit Fachkräftemangel und Digitalisierung. Unsere spezialisierte Beratung von A bis Z führt Sie durch den Antragsprozess, um Fördermittel zu sichern. Entwickeln Sie Ihr Team und schließen Sie Wissenslücken mit unseren maßgeschneiderten Weiterbildungen. Gemeinsam gestalten wir eine erfolgreiche Zukunft.
- Indviduelle Ermittlung von Förderpotenzial gemäß QCG
- Unterstützung bei der Antragsstellung
- Über 300 förderfähige Weiterbildungen im Fernlernen
Keine Angst vor bürokratischem Aufwand
Unser brandneues & kostenloses Service-Angebot
-> Sie fürchten das umfangreiche Formular- und Antragswesen, um von der QCG-Förderung zu profitieren?
-> Sie haben keine interne Ressource frei, die sich mit der Beantragung des QCG befassen kann?
-> Sie fürchten, dass sich der Aufwand nicht lohnt?
Die Lösung: Unsere Expert:innen bei KCE begleiten Sie kompetent und zuverlässig im Antragsverfahren bis zu einer endgültigen Entscheidung des Arbeitgeberservice.
Bis zu 100 % Förderung möglich
Über 300 unserer Qualifizierungen können unter bestimmten Voraussetzungen und auf unterschiedlichen Wegen gemäß dem QCG gefördert werden.
- Beim Arbeitgeberservice Ihrer Agentur für Arbeit können Sie beantragen, dass die Lehrgangskosten und Arbeitsausfallzeiten für eine Qualifizierung von Mitarbeitenden übernommen werden. Die Förderung kann bis zu 100 % betragen und erfolgt über einen Bildungsgutschein der Arbeitsagentur. Auch Beschäftigte in Kurzarbeit können von einer Förderung durch die Arbeitsagentur profitieren.
- Alle Unternehmen der Klett Corporate Education sind entsprechend der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zur Annahme von Bildungsgutscheinen berechtigt.
800+ Weiterbildungen für Sie
Profitieren Sie von unserer Vielfalt: Über 800 Qualifizierungen – davon 300 durch Bildungsgutschein oder Qualifizierungschancengesetz förderfähig. Unsere dynamische Kursliste erleichtert die Suche und Auswahl passender Weiterbildungsmaßnahmen – schnell, gezielt, effizient.
Mitarbeiterbindung mit QCG
Ein exklusives KCE-Webinar
Mindestens 45% der Arbeitnehmer:innen in Deutschland sind einem Jobwechsel aufgeschlossen, darunter auch zunehmend Mitarbeiter:innen, die als "loyal" gelten! Aber welche Lösungen gibt es gegen diese Treiber zum Jobwechsel? Ist es wirklich das wöchentliche Obstkörbchen, der Kickertisch im Aufenthaltsraum und das „All-you-can-drink Kaffee-Angebot“?
Im kostenlosen Webinar erhalten Sie wesentliche und wichtige Impulse für "frische Früchte" in Ihrem Angebot des Mitarbeiterbindungs-Obstkorbs - auch mit Unterstützung nach dem QCG.
25.09.2024 um 10:00 Uhr Jetzt anmelden
13.11.2024 um 10:00 Uhr Jetzt anmelden
QCG Potenzial ausschöpfen - Ihr Experte Frank Blümel
Frank Blümel
Leiter Firmenkunden
Mein Dienstleistungsportfolio
- Ganzheitliche Beratung zum Förderprogramm gemäß QCG
- Analyse des betrieblichen Qualifizierungsbedarfs
- Auswahl passgenauer Weiterbildungen
- Bedarfsgerechte Anpassung bestehender Qualifizierungskonzepte
- Begleitung bei der Entwicklung individueller Bildungslösungen
- Ein offenes Ohr und partnerschaftlicher Umgang