Fachbegriffe rund um (geförderte) Weiterbildungen im Fernlernen
In unserem Glossar erläutern wir relevante Fachbegriffe aus den Bereichen geförderte Weiterbildung und betriebliche Weiterbildung.
AVGS
Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein Instrument zur Förderung der beruflichen Integration von Arbeitsuchenden in Deutschland. Er wird vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit ausgestellt und ermöglicht es den Empfänger:innen, verschiedene Maßnahmen zur Aktivierung und Vermittlung in Anspruch zu nehmen. Der AVGS dient dazu, die Chancen auf eine erfolgreiche Arbeitsaufnahme zu verbessern und unterstützt sowohl die Arbeitgeber:innen als auch die Arbeitnehmer:innen bei der Vermittlung.
Damit ein Unternehmen einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) erhalten kann, muss es bestimmte Voraussetzungen erfüllen. In der Regel wird der Gutschein an Arbeitgeber:innen ausgegeben, die bereit sind, Arbeitsuchende einzustellen und ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung anzubieten. Die genauen Voraussetzungen können je nach Region und Arbeitsmarkt variieren, weshalb es ratsam ist, sich bei der örtlichen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter zu informieren.
Personen, die ein Coaching zur Unterstützung bei der beruflichen Integration in Anspruch nehmen möchten, können den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen. Dazu sollten sie sich an ihr örtliches Jobcenter oder ihre Agentur für Arbeit wenden. In einem persönlichen Beratungsgespräch werden die individuellen Bedürfnisse und Ziele der Teilnehmer:innen besprochen, um festzustellen, ob ein Coaching sinnvoll ist. Bei positiver Entscheidung erhält die Person den AVGS, der dann für das ausgewählte Coaching verwendet werden kann. Es ist wichtig zu beachten, dass der AVGS in der Regel eine begrenzte Gültigkeitsdauer hat, innerhalb derer er eingelöst werden muss, um seine volle Förderung zu nutzen.
AZAV
Die Abkürzung "AZAV" steht für die "Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung". Diese Verordnung ist ein wichtiges Instrument im Bereich der Arbeitsförderung und regelt die Qualitätssicherung und Zulassung von Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung. Sie wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingeführt, um sicherzustellen, dass die öffentlichen Mittel für Weiterbildungsmaßnahmen effektiv eingesetzt werden und die Teilnehmenden hochwertige Bildungsangebote erhalten.
Die AZAV legt klare Anforderungen und Standards fest, die Bildungsträger und Maßnahmenanbieter erfüllen müssen, um eine Zulassung zu erhalten (z.B. Qualität der Bildungsmaßnahmen, die Kompetenz der Dozent:innen, die Teilnehmerbetreuung und die transparente Kostenstruktur). Durch die Zulassung nach AZAV können Bildungsträger ihre Angebote über Bildungsgutscheine abrechnen und somit den Zugang zu geförderten Weiterbildungsmaßnahmen ermöglichen.
Bildungsträger, die förderfähige Weiterbildungsmaßnahmen anbieten möchten, müssen zunächst einen Antrag auf Trägerzulassung stellen. Dieser Antrag beinhaltet die Angabe der geplanten Maßnahmen, die Erfüllung der Qualitätsanforderungen sowie die Vorlage entsprechender Nachweise.
Nachdem der Antrag geprüft wurde, erfolgt eine Vor-Ort-Prüfung durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle. Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, wird dem Bildungsträger die Zulassung nach AZAV erteilt. Anschließend muss für jede förderfähige Weiterbildungsmaßnahme eine Maßnahmenzulassung beantragt werden. So können die Weiterbildungen über Bildungsgutscheine finanziert werden.
Durch die Verbindung von AZAV und Bildungsgutschein wird sichergestellt, dass geförderte Weiterbildungsmaßnahmen qualitativ hochwertig sind und den Teilnehmenden einen echten Mehrwert bieten. Gleichzeitig gewährleistet die AZAV eine effektive Nutzung öffentlicher Mittel zur Förderung der beruflichen Weiterbildung.
Berufsberatung im Erwerbsleben
Die Berufsberatung im Erwerbsleben, die von der Agentur für Arbeit angeboten wird, ist ein wichtiger Service, der Menschen dabei unterstützt, ihre beruflichen Ziele zu erreichen und sich beruflich weiterzuentwickeln. Sie richtet sich insbesondere an Personen, die bereits im Erwerbsleben stehen und nach Orientierung oder Veränderung suchen. Durch die Berufsberatung werden individuelle Stärken, Interessen und Fähigkeiten analysiert, um eine passgenaue berufliche Perspektive zu ermitteln. Die Berater:innen der Agentur für Arbeit sind speziell ausgebildet und verfügen über umfangreiches Wissen zu Arbeitsmarktchancen, Weiterbildungsmöglichkeiten und Förderprogrammen.
Die Zielgruppe der Berufsberatung im Erwerbsleben umfasst Menschen, die bereits im Arbeitsleben stehen und Veränderungen anstreben. Dazu gehören Berufstätige, die eine Neuorientierung suchen, um ihre Fähigkeiten besser einzusetzen oder ihre Karriere voranzutreiben. Ebenso richtet sich die Berufsberatung an Personen, die mit Arbeitsplatzverlust oder drohender Arbeitslosigkeit konfrontiert sind und nach Alternativen suchen. Auch Beschäftigte, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen ihren Beruf nicht mehr ausüben können, finden in der Berufsberatung Unterstützung bei der beruflichen Umorientierung.
Die Berufsberatung im Erwerbsleben verläuft in mehreren Schritten, um den individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden. Zunächst findet eine persönliche Beratung statt, in der die berufliche Situation, die Ziele und die persönlichen Voraussetzungen besprochen werden. Anschließend erfolgt eine umfassende Potenzialanalyse, bei der Stärken, Interessen und Fähigkeiten ermittelt werden. Basierend auf diesen Ergebnissen werden gemeinsam mit dem/r Berater:in individuelle Maßnahmen und Wege erarbeitet, um die beruflichen Ziele zu verwirklichen. Dies kann die Suche nach geeigneten Weiterbildungsmaßnahmen, die Vermittlung zu Arbeitgebern oder die Unterstützung bei Bewerbungsprozessen umfassen.
Mehr Informationen zur BBIE Berufliche Veränderung im KCE-Blog
Bildungsgutschein
Ein Bildungsgutschein ist ein Dokument, das eine staatliche Unterstützung von bis zu 100% für die individuelle Weiterbildung oder Umschulung einer Person darstellt. Er soll Menschen dabei helfen, ihre beruflichen Fähigkeiten zu erweitern, ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern oder sich persönlich weiterzuentwickeln. Der Bildungsgutschein ist eine Förderung, die es ermöglicht, mit finanzieller Unterstützung an einer zugelassenen Weiterbildung teilzunehmen. Geförderte Weiterbildungen können beispielsweise berufsbezogene Fernlehrgänge oder auch Hochschulzertifikats-Lehrgänge sein
Um einen Bildungsgutschein beantragen zu können, müssen bestimmte individuelle Voraussetzungen erfüllt sein. In der Regel ist es erforderlich, dass man arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist und sich in einer entsprechenden Situation befindet. Es kann auch sein, dass eine berufliche Weiterbildung notwendig ist, um den eigenen Arbeitsplatz zu erhalten oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.
Die Beantragung eines Bildungsgutscheins erfolgt in der Regel bei der zuständigen Arbeitsagentur oder dem örtlichen Jobcenter. Dort werden die persönlichen Voraussetzungen und Bildungsziele geprüft. Es ist wichtig, die eigenen Motive und Pläne für die Weiterbildung sowie idealerweise ein Maßnahmeangebot von einem Bildungsanbieter darzulegen. Nach Prüfung der Antragsunterlagen und positivem Bescheid wird der Bildungsgutschein ausgestellt. Dieser kann dann bei Bildungsträgern eingelöst werden, die nach AZAV als Träger zugelassen sind und für Bildungsmaßnahmen, die zurdem über die Maßnahmenzulassung verfügen.
Finanzielle Unterstützung
Die sogenannte Weiterbildungsprämie ist ein finanzieller Anreiz für Personen, die an einer abschlussorientierten beruflichen Weiterbildung teilnehmen. Sie beträgt bei Bestehen einer Abschlussprüfung einmalig 1.500 €. Ist im Rahmen der Weiterbildung eine Zwischenprüfung offiziell vorgeschrieben und wird diese erfolgreich abgelegt, werden einmalig 1.000€ ausgezahlt.
Antragsberechtigt sind als arbeitsuchend gemeldete Personen, die mithilfe einer Weiterbildung ihre Arbeitslosigkeit vermeiden oder beenden möchten. Zu den Antragsvoraussetzungen zählt zudem, dass sich die Dauer der Weiterbildung über mindestens zwei Jahre erstreckt, dass sie nach dem 01. August 2016 und vor dem 31. Dezember 2023 begonnen wurde.
Der sogenannte Bürgergeld-Bonus ist eine monatliche Auszahlung in Höhe von 75 Euro. Er wird an Personen ausgezahlt, die Bürgergeld beziehen und an einer Maßnahme zur beruflichen Qualifizierung bzw. Weiterqualifizierung teilnehmen, die nach dem 01. Juli 2023 und vor dem 31. März 2024 begonnen hat. Zu den Voraussetzungen für den Erhalt des Bonus zählt , dass die Weiterbildung mindestens acht Wochen dauert.
Der Bürgergeld-Bonus wurde zum April 2024 abgeschafft. Bürgergeld-Empfänger:innen, deren Weiterbildung vor dem 31. März 2024 begonnen hatte, erhalten den Bonus bis zum Ende der Maßnahme. In diesen Fällen wird der Bürgergeld-Bonus über den 31. März 2024 hinaus gezahlt.
Das sogenannte Weiterbildungsgeld ist eine monatliche Auszahlung in Höhe von 150 Euro. Es wird an Personen ausgezahlt, die Bürgergeld beziehen und an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen, die auf einen Berufsabschluss vorbereitet. Dass die Maßnahme abschlussorientiert ist, zählt zu den Unterschieden gegenüber dem Bürgergeld-Bonus.
Das sogenannte Qualifizierungsgeld ist eine finanzielle Unterstützung für Arbeitgeber:innen. Es handelt sich um eine der Säulen im Weiterbildungsgesetz (Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung), das im Juli 2023 verabschiedet wurde. Unabhängig von Unternehmensgröße und Vorqualifikation der Arbeitnehmer:innen soll das Qualifizierungsgeld gezahlt werden, wenn Beschäftigte zwecks Teilnahme an einer Weiterbildung beruflich freigestellt werden. Zu den Voraussetzungen für den Erhalt des Qualifizierungsgeldes zählt, dass die Belegschaft einen strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf aufweist.
Das Qualifizierungsgeld fungiert damit als Entgeltersatz während einer Weiterbildung und beträgt 60% bzw. 67% des Nettolohns der Arbeitnehmer:innen.
Die Kosten für die Weiterbildung übernehmen die Arbeitgeber:innen.
Gesetze
Das sogenannte Arbeit-von-morgen-Gesetz heißt im vollständigen Wortlaut Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung. Das Gesetz wurde im Jahr 2020 verabschiedet und verfolgt u.a. das Ziel, Arbeitnehmer:innen z. B. über die finanzielle Förderung von beruflichen Weiterbildungen auf die künftige Arbeitswelt vorzubereiten.
Das sogenannte Aus- und Weiterbildungsgesetz heißt im vollständigen Wortlaut Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung. Das Gesetz ist Teil der Fachkräftestrategie der deutschen Bundesregierung. Im Wesentlichen ergänzt oder erweitert es die Fördermöglichkeiten der beruflichen und arbeitsmarktrelevanten Aus- und Weiterbildung. Zu diesen Maßnahmen zählen das Qualifizierungsgeld und die Ausbildungsgarantie.
Das Qualifizierungschancengesetz ist ein weiterer Baustein der sogenannten Qualifizierungsoffensive der deutschen Bundesregierung. Zu den hier vorgesehenen Förderleistungen zählen neben Qualifizierungsberatungen für Unternehmen auch finanzielle Zuschüsse zu Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt. Im Wesentlichen geht es auch hier um die (Weiter-)Qualifizierung von Angestellten mit dem Ziel, den Auswirkungen von Strukturwandel, Fachkräftemangel sowie von ökologischer und digitaler Transformation auf die Beschäftigungs- und Zukunftsfähigkeit von Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen wirksam zu begegnen.
IHK
Die Abkürzung IHK steht für Industrie- und Handelskammer. Sie sind die Interessenvertretung der Gewerbetreibenden einer Region und erfüllen in Selbstverwaltung Aufgaben für die regionale Wirtschaft. In ganz Deutschland gibt es 79 dieser branchenübergreifenden Verbände. Neben der Interessenvertretung für die regionalen Gewerbetreibenden zählen öffentlich-rechtliche Aufgaben in die Zuständigkeit der IHKs wie z. B. das Organisieren und Durchführen der Abschlussprüfungen von Auszubildenden. Der Servicebereich für Mitglieder und ihre Belange bildet eine weitere Säule.
Mitglied wird ein Unternehmen automatisch, sobald es ein Gewerbe anmeldet. Die Mitgliedschaft kann nur durch Abmelden des Gewerbes beendet werden. Die DIHK ist die Deutsche Industrie- und Handelskammer. Sie ist der Dachverband der IHKs und bezeichnet sich selbst als „Kammer der Kammern“.
Der IHK-Fachwirt ist ein Abschluss, den man nach erfolgreicher Beendigung einer betriebswirtschaftlich orientierten Fortbildung erhält. Eine solche IHK-Prüfung kann in mehr als 30 Fachrichtungen abgelegt werden. Hierzu zählen u.a. Handel, Industrie, Logistik, Technik und Wirtschaft. Fortbildungen zur Fachwirtin und zum Fachwirt dienen der branchenspezifischen Qualifizierung von kaufmännischen Fach- und Führungskräften, wie sie vor allem in KMU gesucht werden. Die Lerninhalte umfassen neben dem branchenbezogenen Anteil insbesondere betriebswirtschaftliche Themen.
Die Zulassung zu einer IHK-Abschlussprüfung ist abhängig von Berufsausbildung und Berufspraxis. Ob die Zulassungsvoraussetzungen vorliegen, wird deshalb am konkreten Einzelfall überprüft. Die Abschlussprüfungen umfassen in der Regel einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Sie werden vor der regional zuständigen IHK abgelegt. Zur Vorbereitung auf diese branchenspezifischen IHK-Fortbildungsprüfungen dienen spezielle Vorbereitungslehrgänge. Zu den Anbietern solcher Vorbereitungslehrgänge zählen die Fernschulen aus dem KCE-Netzwerk.
Die Abkürzung FOSA steht für Foreign Skills Approval. Die IHK FOSA übernimmt die Aufgaben einer zentralen Stelle, die Anerkennungsverfahren für ausländische Ausbildungsabschlüsse durchführt. Ziel dieser Verfahren ist eine sogenannte Gleichwertigkeitsfeststellung zwischen ausländischer Berufsausbildung und deutschem Referenzberuf. Neben der Berufsausbildung werden auch Berufspraxis und Weiterbildungen bei der Anerkennung berücksichtigt. Entsprechend ihrer Branchenexpertise fokussiert die IHK FOSA Ausbildungen in den Bereichen Dienstleistungen, Gastronomie, Handel und Industrie (IHK-Berufe).