Wir beantworten Ihre Fragen in unseren FAQ

Ob zur Qualitätssicherung, zu konkreten Abläufen, zur Methode selbst, den Fördermöglichkeiten oder Abschlüssen – wir beantworten hier Fragen, die häufig in Zusammenhang mit dem Weiterbildungsformat Fernlernen auftauchen.  

Fernlernen

Fernlernen ist die flexibelste Methode der Weiterbildung. Sie verbindet selbstständiges Lernen, eine intensive fachliche Betreuung sowie den Austausch in der Gemeinschaft.

Selbstständig zu lernen, bedeutet im staatlich zugelassenen Fernunterricht der Klett Gruppe, dass die Lerner:innen digitales und gedrucktes Lernmaterial erhalten. Die Lerninhalte erarbeiten sie in weiten Teilen eigenständig und können so entscheiden, wann, wo und wie sie am liebsten lernen – ohne an feste Unterrichtszeiten oder Lernorte gebunden zu sein.

Selbstständig zu lernen, bedeutet jedoch nicht, alleine zu lernen. Der Lernfortschritt der Teilnehmer:innen wird durch Fachexpert:innen tutoriell begleitet und regelmäßig kontrolliert. Der Austausch mit den Tutor:innen oder Dozent:innen sowie mit anderen Lerner:innen erfolgt jederzeit über virtuelle Lernumgebungen und synchron im Rahmen von Live-Veranstaltungen.

Blended Learning steht grundlegend für ein „gemischtes Lernen“. Ein solches ergibt sich durch den Einsatz verschiedener Methoden und Lernmedien z. B. im Rahmen eines Fernlehrgangs bzw. Fernstudiums. Worauf genau sich diese „Mischung“ bezieht, wird unterschiedlich definiert.

  • Gemäß klassischem Begriffsverständnis steht Blended Learning für die Verbindung von Phasen des Online-Lernens oder E-Learnings mit Phasen des Präsenzlernens, z. B. innerhalb eines Fernlehrgangs/Fernstudiums.
    • Zum Beispiel erarbeiten sich die Teilnehmenden einer Weiterbildung Grundlagen zu einem Thema selbstständig mithilfe von E-Learnings wie webbasierte Trainings und Lernvideos (Online-Lernen). Anschließend nehmen sie an einem Präsenzseminar teil, in dem sie diese Grundlagen zeitgleich und im direkten Austausch mit der Lehrenden und den anderen Lernenden vertiefen (Präsenzlernen).
  • Gemäß neuerem Begriffsverständnis steht Blended Learning für die Verknüpfung von Phasen zeitgleichen, synchronen Lernens in der Gruppe mit Phasen eigenständigen, asynchronen Lernens. Dieses Verständnis macht die klassische Definition flexibler, da sowohl synchrone als auch asynchrone Lernphasen sowohl online als auch analog gestaltet werden können.
    • Zum Beispiel können Lerninhalte im Rahmen einer Weiterbildung mithilfe von Printmaterialien oder digitalen Unterlagen selbstständig erarbeitet und im Rahmen einer Online-Veranstaltung vertieft werden. Oder eine Online-Veranstaltung wird mit E-Learning-Komponenten verknüpft usw.

All diese und weitere Varianten sind gemäß der neueren Definition von Blended Learning denkbar und werden im Rahmen von Fernunterricht und Fernlehre angeboten.

Beim Fernlernen/Fernstudium werden demnach sowohl digitale als auch analoge Lernmaterialien und Lernumgebungen miteinander kombiniert. Diese sind entweder für synchrone oder für asynchrone Lernphasen konzipiert. Die Gestaltung des Methoden- und Medienmix ist in erster Linie davon abhängig, wie lernförderlich diese Mischung ist und somit davon, wie die Lernenden bestmöglich ihren Abschluss erreichen. In allen Lernphasen haben die Lernenden direkte Kontaktmöglichkeiten zu ihren Tutor:innen, z. B. per E-Mail, Chat/Messenger oder Video-Telefonie. Darüber hinaus können sie sich mit ihren Mitstudierenden über die Online-Plattformen im Fernunterricht vernetzen.

Fernlernen in der Klett Gruppe hat viele Vorteile, die wir Ihnen im Folgenden kurz vorstellen.

  • Die Flexibilität mit Blick auf Lernzeit und Lernort ermöglicht es den Fernlerner:innen, die Weiterbildung individuell mit ihrem Familien- und Berufsleben in Einklang zu bringen. Der Lernprozess wird durch das Lernmaterial im Fernunterricht vorstrukturiert und angeleitet, Lernverhalten und Lerntempo können die Lerner:innen jedoch ganz nach ihren persönlichen Vorlieben gestalten. Auf diese Weise lässt sich das Fernlernen maßgeschneidert an die persönlichen Bedürfnisse und Lebensbedingungen anpassen.
  • Zeit- und kostenintensive Fahrt-, Übernachtungs- und Betreuungskosten entfallen damit – unabhängig davon, ob die Lerner:innen städtisch oder ländlich, nah an oder weit entfernt von ihrem Bildungsanbieter leben.
  • Ein weiterer Vorteil beim Fernlernen mit der Klett Gruppe ist der Lernmedienmix, der den Einsatz von klassischen, gedruckten Lernmaterialien mit digitalen Formaten wie virtueller Lernplattform, virtuellem Veranstaltungsraum und E-Learning-Komponenten (bspw. Web Based Trainings) verbindet.
  • Alle Bildungsangebote im Fernunterricht der Klett Gruppe werden regelmäßig vonseiten der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) geprüft und zugelassen. Die auf Fernlernen spezialisierten Bildungsangebote der Klett Gruppe verfügen damit allesamt über das staatliche Qualitätssiegel, das garantiert, dass die Lehrgänge und Lernmaterialien so gestaltet sind, dass der jeweils angestrebte Abschluss erreicht werden kann.

Die erwachsenen Lerner:innen können im Fernunterricht der Klett Gruppe zwischen nicht-akademischen Bildungsangeboten der Fernschulen und akademischen Bildungsangeboten der Fernhochschulen wählen. 

Die staatlich geprüften und zugelassenen Angebote der Fernschulen umfassen Lehrgänge in den Bereichen 

  • Coaching, Psychologie und Persönlichkeit  
  • Gesundheit, Pflege, Wellness und Sport
  • Informatik
  • Kreative Berufe, Medien und Design 
  • Schulabschlüsse
  • Sprachen und Allgemeinbildung
  • Technik
  • Tier und Natur 
  • Wirtschaft, Management, Büro und kaufmännische Lehrgänge

Über Teilnahmevoraussetzungen, Lerninhalte und Lernziele, Lernmaterial, Lehrgangsdauer und Förderungsmöglichkeiten der Lehrgänge unserer Fernschulen ILS und sgd informieren deren Websites umfassend. Hier finden Sie Informationen zum Bildungsgutschein (AZAV) Programm-Angebot der Fernschulen auf einen Blick.  

Die akkreditierten Studienangebote der Fernhochschulen umfassen Bachelor- und Master- Abschlüsse sowie Hochschulzertifikate mit den Schwerpunkten

  • Psychologie, Pflege und Medizin, Gesundheit und Prävention, Gesundheitsmanagement sowie Sozial- und Gesundheitswirtschaft – Apollon Hochschule
  • Wirtschaft, Digitalisierung und Management, Psychologie sowie Gesellschaft, Bildung und Soziales – Euro-FH
  • Informatik, Ingenieurwissenschaften, Wirtschaftsingenieurwesen und Technologiemanagement, Energie-, Umwelt- und Verfahrenstechnik sowie Design – Wilhelm Büchner Hochschule

Informationen zum Bildungsgutschein (AZAV) Programm-Angebot der Fernhochschulen sind hier zusammengefasst.

Welches die wichtigsten Erfolgsfaktoren einer Weiterbildung per Fernunterricht sind, lässt sich nicht pauschal beantworten. Wie bei anderen Weiterbildungsformaten sollte diese Frage immer individuell betrachtet und beantwortet werden.

Zentral für das Erreichen eines Lehrgangsziels ist eine gute Lernmotivation, da das Lernen in der Regel über mehrere Monate hinweg in den beruflichen und privaten Alltag integriert wird. 

Ein wichtiges Kennzeichen von staatlich zugelassenem Fernunterricht: Die Teilnehmer:innen unserer Fernschulen und Fernhochschulen können auf umfassende Unterstützung bei ihrer Weiterbildung zurückgreifen. Fachlich und pädagogisch qualifiziere Tutor:innen und Dozent:innen sind über innovative Online-Studienzentren erreichbar und begleiten die Lerner:innen während der gesamten Lehrgangsdauer bis zum Abschluss. Über unterschiedliche Aufgaben, die unsere Teilnehmer:innen bei ihrer Fern(hoch)schule einreichen, wird ihr Lernfortschritt systematisch begleitet und gefördert. Der Lernerfolg kann so individuell unterstützt werden. Zusätzlich leisten die freundlichen Teams des Studienservices organisatorische Unterstützung.

Über die virtuellen Lernumgebungen der Online-Studienzentren sind die Teilnehmer:innen zudem in eine starke Community eingebettet und können sich virtuell jederzeit mit anderen Lerner:innen austauschen. Erfahrungsgemäß leistet dieser Austausch mit Gleichgesinnten immer auch einen wertvollen Beitrag zur Lernmotivation.

Für jede Weiterbildung wird eine eigene Lerndauer bzw. Bearbeitungszeit ausgewiesen. Diese ergibt sich insbesondere aus dem Umfang der Lernmaterialien, die zu bearbeiten sind, um das Bildungsziel (= den jeweiligen Abschluss) zu erreichen.

Vor diesem Hintergrund sind die Bildungsangebote immer mit einer Regelstudienzeit versehen. Diese besagt, wie viel Zeitaufwand insgesamt aufzubringen ist, um einen Fernlehrgang erfolgreich abzuschließen. Kann ein Abschluss innerhalb der Regelstudienzeit nicht erreicht werden, bieten unsere Bildungsunternehmen eine anschließende kostenfreie Betreuungszeit an. Diese umfasst, neben der Fortsetzung der fachlichen und organisatorischen Betreuung der Lerner:innen, weiterhin die Möglichkeit, den Abschluss zu erwerben.

Wichtig ist für die Dauer einer Weiterbildung zudem, welches Zeitmodell ein:e Lerner:in ausgewählt hat. Bei den Weiterbildungsangeboten der Fernschulen und Fernhochschulen können die Teilnehmer:innen bei der Anmeldung in der Regel entscheiden, ob sie in Vollzeit, in Teilzeit oder berufsbegleitend lernen möchten. Lernt jemand in Vollzeit, wird davon ausgegangen, dass er/sie wöchentlich ca. 35 Unterrichtseinheiten für eine Weiterbildung aufbringt. Selbstverständlich können alle Lernenden ihr Lerntempo individuell einteilen.

Die Flexibilität im Format Fernunterricht wird dadurch unterstützt, dass der Beginn einer Weiterbildung bei den Fernschulen und Fernhochschulen der Klett Gruppe jederzeit möglich ist. Anders als bei Einrichtungen mit festem physischem Lernort sind die Teilnehmer:innen hier nicht an feste Termine, bspw. eines Semesters, gebunden.

 

Eine Besonderheit im Fernunterricht ist der Verbraucherschutz: Seit vielen Jahren zeigt das bekannte und auch geschützte Siegel der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) an, dass ein Lehrgang von unparteiischer, staatlicher Seite inhaltlich und fachlich geprüft wurde. Die ZFU-Zulassung zeigt zudem an, dass ein Lehrgang und die in ihm enthaltenen Lernmaterialien so gestaltet sind, dass das Lehrgangsziel problemlos erreicht werden kann.

Die zusätzlichen Trägerzulassungen und Maßnahmenzulassungen (= Zulassung von Weiterbildungsangeboten) seitens einer sogenannten fachkundigen Stelle geben zudem Auskunft über die staatliche Förderfähigkeit der fernunterrichtlichen Bildungsangebote innerhalb der Klett Gruppe. Diese Fördermöglichkeiten umfassen die Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit und Jobcenter gemäß AZAV sowie die Optionen im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes QCG)

Alle Fernschulen und Fernhochschulen haben die strengen Anforderungen an eine Trägerzulassung erfüllt.

Zusammen mit den umfassenden Akkreditierungen der Bachelor- und Masterstudiengängen der Fernhochschulen können sich die Fernstudierenden der Klett Gruppe auf eine hohe Qualität des Serviceangebots verlassen: Die Qualität einer Weiterbildung im Format Fernunterricht ist dem Format Präsenzunterricht nicht nachgestellt. Alle staatlich anerkannten oder öffentlich-rechtlichen Abschlüsse, wie z. B. die Bachelor- und Masterabschlüsse der Fernhochschulen oder die Schulabschlüsse, Meister, staatlich geprüften Techniker und Betriebswirte sowie IHK-Aufstiegsweiterbildungen, sind den Abschlüssen an Präsenz(hoch)schulen selbstverständlich absolut gleichgestellt.

Der staatlich zugelassene Fernunterricht unserer Fernschulen und Fernhochschulen zeichnet sich durch eine umfassende Unterstützung Ihrer Kund:innen und Mitarbeiter:innen durch die fachlich und pädagogisch qualifizierten Tutor:innen aus.

Das bedeutet, dass unsere Teilnehmer:innen ihren Lernprozess einerseits in weiten Teilen eigenständig und entsprechend ihrer individuellen Lebenssituation planen können – insbesondere mit Blick auf ihre Lernzeit und ihren Lernort. Andererseits werden sie hierbei in inhaltlicher, fachlicher Hinsicht umfassend unterstützt und begleitet.

Den eigenen Lernfortschritt können unsere Teilnehmer:innen für sich selbst mithilfe von Aufgaben zur Selbstkontrolle überprüfen. Dieser Aufgabentyp ist ein zentraler Bestandteil sämtlicher Studienunterlagen. Hierbei werden individuelle Lösungen zu Übungs- und Vertiefungsaufgaben mit fachlichen Musterlösungen inhaltlich abgeglichen.

Begleitet werden Lernfortschritt und Lernerfolg der Teilnehmer:innen zudem durch sogenannte Aufgaben zur Fremdkontrolle bzw. Einsendeaufgaben. Hier erarbeiten die Lerner:innen Lösungen zu vorgegebenen Aufgabenstellungen, die sie an unsere Fernschule bzw. Fernhochschule zurücksenden und dokumentieren damit formell ihre Leistungen. Dies geht demnach über eine reine Anwesenheitskontrolle, wie z. B. im Präsenzlernen, deutlich hinaus. Die Tutor:innen, die immer zugleich Fachexpert:innen auf ihrem Gebiet sind, bewerten diese Aufgaben anhand vorgegebener Kriterien und geben allen Teilnehmer:innen überdies ein individuelles Feedback.

Auf diese Weise wird der Lernfortschritt Ihrer Kund:innen oder Mitarbeiter:innen kontinuierlich begleitet und transparent. Zum Abschluss einer Weiterbildung ist in der Regel eine weitere Prüfungsleistung zu erbringen, durch die der Lernerfolg umfassend nachvollzogen werden kann.

Ein Abschlusszeugnis kann mit jedem erfolgreich abgeschlossenen Fernlehrgang erworben werden, sowohl auf nicht-akademischem als auch auf akademischem Niveau.

Die Voraussetzung hierfür ist, dass die jeweiligen Anforderungen vonseiten der Fernlernenden erfüllt werden. Diese Anforderungen sind lehrgangs- bzw. studiengangsspezifisch und für die Lerner:innen von Anfang an transparent. Ein Beispiel für eine solche Anforderung ist das Einreichen und Bestehen der in einen Lehrgang integrierten Aufgaben. Werden weitere Leistungen erbracht, die über die grundlegenden Anforderungen hinausgehen, erhalten die Absolvent:innen an den Fernschulen zudem ein Abschlusszertifikat. Ein Beispiel für eine solche Leistung ist das Einreichen und Bestehen einer praxisorientierten Projekt- bzw. Fallaufgabe.

In manchen Weiterbildungen wird ein solches Zeugnis auch als Nachweis für eine ordnungsgemäße Vorbereitung z. B. auf eine IHK-Prüfung anerkannt.

Im akademischen Bereich können die gängigen Abschlüsse wie z. B. Bachelor of Arts (B.A) und Master of Science (M.Sc.) erworben werden. Diese sind den Abschlüssen einer Präsenzhochschule absolut gleichgestellt. Zusätzlich bieten die Fernhochschulen attraktive Zertifikatskurse an, mit denen jeweils Credit Points (CPs) erworben werden können und die auf ein Hochschulstudium an einer Klett Fernhochschule oder an anderen Hochschulen angerechnet werden können.

Fördermöglichkeiten

Digitalisierung, Strukturwandel, Fachkräftemangel – um Ihre Angestellten auf die Zukunft der Arbeitswelt vorzubereiten, können Sie für deren berufliche Weiterbildung finanzielle Förderung beantragen. Möglich ist dies durch das sogenannte Qualifizierungschancengesetz (QCG), das seit 2019 staatliche Unterstützung für Weiterbildungen von Beschäftigten vorsieht.

Neben einer Qualifizierungsberatung, die unter anderem die Weiterbildungsbedarfe in Ihrem Unternehmen in den Blick nimmt, umfassen die Förderleistungen

  • Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten Ihrer Mitarbeiter:innen sowie
  • Zuschüsse zum Arbeitsentgelt im Falle von weiterbildungsbedingten Ausfällen.

Weitere Informationen haben wir für Sie im Folgenden zusammengestellt

 QCG-Support von A-Z

Ihr Ansprechpartner bei Fragen rund um die Fördermöglichkeiten nach dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) ist der Arbeitgeber-Service (AG-S) der Bundesagentur für Arbeit. Dieser berät Sie z. B. zu weiterbildungsbasierter Wettbewerbs- und Beschäftigungsfähigkeit Ihres Unternehmens sowie zu den Förderleistungen, die Sie im Rahmen des QCG beantragen können.

Gut zu wissen: Nehmen Sie vorab und zur Orientierung Kontakt zur QCG-Beratung von KCE auf. Unsere erfahrenen Expert:innen helfen Ihnen dabei, das Potenzial des QCG für Ihre betriebliche Qualifizierungsoffensive auszuschöpfen.  

Möchten Sie mehrere Mitarbeiter:innen mit vergleichbarem Qualifizierungsziel weiterbilden, können Sie für diese einen einzigen Sammelantrag einreichen.

Ihren Antrag auf finanzielle Förderung übersenden Sie anschließend komfortabel als Online-Antrag an Ihre Agentur für Arbeit. Von dieser erhalten Sie einen einzigen Bewilligungsbescheid – unabhängig davon, ob Sie einen Einzel- oder einen Sammelantrag gestellt haben.

Gut zu wissen: Ihren Förderantrag können Sie über die Website der Bundesagentur für Arbeit einreichen. Website der Bundesagentur für Arbeit

Nutzen Sie die kostenfreien und unverbindlichen Beratungsgespräche bei KCE. Unser Team hat langjährige Erfahrung in der Begleitung von staatlich geförderten Weiterbildungen. Nehmen Sie anschließend die Beratung durch den Arbeitgeber-Service (AG-S) der Agentur für Arbeit in Anspruch. Hier werden Sie qualifiziert zu sämtlichen Aspekten beraten, die für die Beantragung von Förderleistungen im Rahmen der Qualifizierungsoffensive relevant sind.

Damit die berufliche Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter:innen förderfähig ist, muss diese

  • Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die nicht im Rahmen von kurzfristigen arbeitsplatzbezogenen Fortbildungen abgebildet werden können
  • von mindestens 121 Stunden Dauer sein (Stand 04.2024)
  • ebenso wie der Bildungsträger, für die Förderung zugelassen sein (AZAV)

Diese Anforderungen erfüllen die Angebote der Klett Fernschulen und Fernhochschulen.

Zudem darf die Weiterbildung

  • nicht gemäß Aufstiegs-BAföG (AFBG) förderfähig sein
  • nicht gesetzlich vorgeschrieben sein

Gut zu wissen: Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit dem AG-S der Bundesagentur für Arbeit telefonisch (gebührenfrei) unter                                                  0800 4 5555 20.

Ob die Weiterbildung in Vollzeit, in Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt wird, können Sie als Arbeitgeber:in frei entscheiden. Der Fernunterricht innerhalb der Klett Gruppe bietet Ihnen genau die Flexibilität, die Sie sich von der Durchführung der Weiterbildung wünschen.

Denken Sie auch daran, Ihre Mitarbeiter:innen frühzeitig in die Auswahl einer passenden Qualifizierungsmaßnahme einzubinden. Hierdurch erhöhen Sie einerseits Einsicht und Akzeptanz Ihrer Angestellten mit Blick auf die Notwendigkeit ihrer Weiterbildung. Andererseits gelingt auf diese Weise ein essenzieller Beitrag zu ihrer Motivation und damit zum erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung.

Damit die berufliche Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter:innen über das Qualifizierungschancengesetz (QCG) finanziert werden kann, müssen unterschiedliche Kriterien erfüllt werden.

Zum einen werden formale Anforderungen an die Weiterbildung gestellt, die etwa die Mindestdauer betreffen.

Lesen Sie hierzu unter Was sollte ich als Arbeitgeber:in vor der Beantragung von Förderleistungen nach dem Qualifizierungschancengesetz beachten?“

Zum anderen müssen Ihre Mitarbeiter:innen in der Regel zwei Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Berufsausbildung Ihrer Beschäftigten wurde vor mindestens 2 Jahren abgeschlossen
  • Die letzte Inanspruchnahme einer Förderung gemäß Qualifizierungschancengesetz liegt mindestens 2 Jahre zurück

In der Praxis bestehen auch Ausnahmen von diesem Regelfall.

Das bedeutet: Unabhängig davon, wann eine Berufsausbildung abgeschlossen wurde und wann Förderleistungen nach dem QCG zuletzt in Anspruch genommen wurden, kann die QCG-Förderung für berufliche Weiterbildungen stets beantragt werden für

  • Mitarbeiter:innen in klein- und mittelständischen Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten,
  • die älter als 45 Jahre sind und/oder
  • die gemäß § 2 Abs. 2 SGB IX schwerbehindert sind

Gut zu wissen: Der KCE-Flyer im praktischen PDF-Format enthält die wesentlichen Eckdaten zu Qualifizierungschancengesetz und den jeweiligen Förderzuschüssen.                                                       

Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sowie arbeitsuchende und arbeitslose Personen von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einen sogenannten Bildungsgutschein.

Mit dem Bildungsgutschein wird zum einen bescheinigt, dass ihr:e Mitarbeiter:in die Voraussetzungen für die staatliche Förderung einer beruflichen Weiterbildung oder Umschulung erfüllt. Zum anderen wird mit dem Gutschein die Übernahme von bestimmten Kosten, die durch die Weiterbildung entstehen, seitens der Agentur für Arbeit zugesichert.

Lesen Sie hierzu unter „Welche Förderung kann unser Unternehmen für die berufliche Weiterbildung unserer Mitarbeiter:innen in Anspruch nehmen?"

Mittels Bildungsgutschein können im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses bis zu 100% der anfallenden Lehrgangs- und Weiterbildungskosten übernommen werden.

Gut zu wissen: Der digitale Weiterbildungslotse aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vermittelt einen ersten unverbindlichen Eindruck davon, ob die berufliche Weiterbildung oder Umschulung Ihrer Mitarbeiter:innen mithilfe von staatlicher Förderung finanziell unterstützt werden kann.

Bei Fragen zu weiterbildungsbezogenen Fördermöglichkeiten kontaktieren Sie gerne den Arbeitgeber-Service (AG-S) der Agentur für Arbeit über das folgende Kontaktformular oder telefonisch (gebührenfrei) unter 0800 4 5555 20.

Unser KCE-Ansprechpartner Frank Blümel steht Ihnen ebenfalls gerne zur Verfügung!

Die Frage, ob Ihr:e Mitarbeiter:in die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines Bildungsgutscheins erfüllt, ist immer individuell zu betrachten und zu beantworten.

Erhalt und Förderumfang eines Bildungsgutscheins sind z. B. abhängig von den Vorkenntnissen, dem beruflichen Werdegang und den angestrebten Kompetenzen Ihrer Beschäftigten. Es können bis zu 100% der Kosten für eine angestrebte Qualifizierung übernommen werden, die durch die Weiterbildung bzw. Umschulung entstehen.

Lesen Sie hierzu unter „Was sollte ich als Arbeitgeber:in vor der Beantragung von Förderleistungen nach dem Qualifizierungschancengesetz beachten?“

Ob Ihr:e Mitarbeiter:in einen Bildungsgutschein erhalten kann, wird in einem persönlichen Beratungsgespräch gemeinsam mit der örtlichen Agentur für Arbeit geklärt. Ein solches Beratungsgespräch ist in allen Fällen verpflichtend, damit die individuellen Voraussetzungen Ihrer Mitarbeiter:innen erörtert werden können.

Wir empfehlen, vorab mit den erfahrenen Beratungsteams der Fernschulen und Fernhochschulen z. B. telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufzunehmen. So erhalten Ihre Mitarbeiter:innen hilfreiche Tipps zur Vorbereitung auf das Beratungsgespräch mit der Agentur für Arbeit.

Zuständige Dienststelle der Agentur für Arbeit finden

Als Arbeitgeber:in wenden Sie sich gerne an unseren KCE-Ansprechpartner Frank Blümel.

Ihr:e Mitarbeiter:innen können prinzipiell frei entscheiden, bei welchem Bildungsanbieter die Weiterbildung oder Umschulung durchgeführt werden soll.

Damit ein Weiterbildungsangebot mittels Bildungsgutschein gefördert werden kann, müssen neben den persönlichen Voraussetzungen weitere Anforderungen erfüllt sein:

  • Bei der Auswahl des Bildungsanbieters ist zu beachten, dass dieser über die Trägerzulassung einer fachkundigen Stelle verfügt.

        Die Fernschulen und Fernhochschulen der Klett Gruppe verfügen alle über diese Trägerzulassung.

  • Bei der Auswahl der Weiterbildung ist zu beachten, dass diese über die Maßnahmenzulassung einer fachkundigen Stelle verfügt. Sie erkennen die Lehr- und Studiengänge der Klett Gruppe, die diese Voraussetzungen erfüllen, an dem Zusatz „Bildungsgutschein“.

Eine Übersicht zu den Weiterbildungsangeboten der Klett Gruppe, die mittels Bildungsgutschein gefördert werden können, finden Sie auf unserer Website.

Hier die Übersicht einsehen

Kontaktieren Sie gerne unseren KCE-Ansprechpartner Frank Blümel. Dieser berät Sie entsprechend den Bedarfen Ihres Unternehmens und Ihre:r Mitarbeiterinnen und hat die für Sie passende Lösung parat.


Qualität auf höchstem Niveau

Die wichtigsten Zertifizierungen und Akkreditierungen unserer Fernschulen und Fernhochschulen


Wir konnten Ihre Frage nicht beantworten? Nehmen Sie gerne Kontakt auf.          Zum Kontakt