Mit Weiterbildung Karriereziele erreichen
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Kreuzworträtsel-Fans aufgepasst: Wenn „Baustein der sogenannten Qualifizierungsoffensive der Bundesregierung“ mit 28 Buchstaben gefragt ist, gibt es künftig einen Angstgegner weniger. Es handelt sich dabei um das Qualifizierungschancengesetz, das gerne mit QCG abgekürzt wird.
Wer sich überdies für Zweck und Potenzial des QCG interessiert, liest im Folgenden
Die Redaktion von Klett Corporate Education, dem Netzwerk der Fernschulen und Fernhochschulen Klett Gruppe, hat ihren Kollegen Frank Blümel, Experte für Fördermittel bei KCE, zu den wichtigsten Fragen interviewt.
Sehr gerne – und vielen Dank für die Möglichkeit, dabei sein zu können!
Das Qualifizierungschancengesetz, kurz QCG, ist 2019 in Kraft getreten ist. Es ist Teil der sogenannten Qualifizierungsoffensive der Bundesregierung und dient dazu, die Weiterbildung von Arbeitnehmer:innen zu fördern. Es geht insbesondere um solche Arbeitsplätze, die von Strukturwandel oder digitaler Transformation betroffen sind. Das Gesetz ermöglicht es Unternehmen, für deren Arbeitnehmer:innen – parallel zu deren Erwerbstätigkeit – eine finanzielle, staatliche Unterstützung für Weiterbildungsmaßnahmen zu erhalten.
Dabei gibt es zwei Dimensionen: Einerseits Zuschüsse zu Weiterbildungskosten, andererseits Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung. Die Zuschüsse sind nach Unternehmensgröße gestaffelt. Vereinfacht lässt sich sagen, „je kleiner das Unternehmen ist, desto höher ist der zu erwartende Zuschuss“. Und in der Tat sind für die Gruppe der kleinsten Unternehmen Zuschüsse bis zu 100% der Weiterbildungskosten und 75% Arbeitsentgeltzuschuss möglich. Für Kleinstunternehmen bedeutet das, dass die Weiterbildungskosten ihrer Mitarbeiter:innen komplett vom Staat bezahlt werden.
Der Gesetzgeber hat beschlossen, feste Fördersätze einzuführen. Das sorgt für Planungssicherheit. Außerdem wurden die Unternehmensgrößen neu gestaffelt, sodass nun Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten von den höchsten Fördersätzen profitieren.
Zudem kann die Förderung bereits zwei Jahre nach dem letzten Berufsabschluss der Angestellten in Anspruch genommen werden – bis zum 31. März 2024 waren das noch 4 Jahre. Für Unternehmen heißt das, sie können ihre Mitarbeiter:innen schneller und regelmäßiger an passenden beruflichen Weiterbildungen partizipieren lassen und so mit dem Wettbewerb mithalten.
Das Qualifizierungschancengesetz trägt dazu bei, die Beschäftigtenqualifizierung zu verbessern, indem es verschiedene Maßnahmen und Unterstützungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen bereitstellt.
Neben der finanziellen Unterstützung sind das Beratungs- und Unterstützungsleistungen, die Beschäftigten helfen sollen, Weiterbildungsmaßnahmen zu identifizieren, die ihren individuellen Bedürfnissen und beruflichen Zielen entsprechen.
Durch die gezielte Qualifizierung von Arbeitnehmer:innen wird ihre Beschäftigungsperspektive verbessert. Indem sie nämlich neue arbeitsmarktrelevante Kompetenzen erhalten, erhöhen sie ihre Chancen auf eine langfristige Beschäftigung. Dasselbe gilt für die Anpassungsfähigkeit der Beschäftigten an den technologischen Wandel. Diese Investition in gut weitergebildete, qualifizierte Arbeitskräfte ist letztlich ein wesentlicher Beitrag zum gesamtwirtschaftlichen Erfolg.
Das Thema Beschäftigtenqualifizierung ist aus mehreren Gründen wichtig. Für Beschäftigte ist eine Qualifizierung wichtig, um ihre beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse zu verbessern, was wiederum ihre Beschäftigungschancen erhöht und ihre Karriereentwicklung vorantreibt. Nicht zuletzt wegen technologischen Neuerungen oder demografischen Veränderungen sind Qualifizierungen wichtig, damit Beschäftigte mit neuen Anforderungen Schritt halten können.
So lassen sich Arbeitsplatzverluste durch Automatisierung oder andere Veränderungen vermeiden oder der Übergang zu neuen Beschäftigungsmöglichkeiten erleichtern. Gut qualifizierte Arbeitnehmer:innen haben tendenziell bessere Chancen auf Arbeitsplatzsicherheit und höhere Einkommen.
Qualifizierung ist selbstverständlich auch für Arbeitgeber:innen von tragender Bedeutung, da Mitarbeiter:innen die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens erhalten oder verbessern sollen. Durch die berufliche Weiterbildung ihrer Beschäftigten können Unternehmen sicherstellen, dass ihr Personal den Anforderungen des Arbeitsmarktes, der Branche und des aktuellen Arbeitsplatzes gerecht wird.
Das QCG kann eine wichtige Rolle bei der Mitarbeiterbindung spielen, indem es dazu beiträgt, die Zufriedenheit, das Engagement und die berufliche Entwicklung der Beschäftigten zu fördern.
Wie bereits geschildert, erleichtert das QCG Unternehmen, in die berufliche Entwicklung ihrer Mitarbeiter:innen zu investieren. Mitarbeiter:innen schätzen es wiederum, wenn ihr:e Arbeitgeber:innen in ihre berufliche Weiterentwicklung investieren und die Möglichkeit bieten, neue Fähigkeiten zu erlernen.
Auf diese Weise können Mitarbeiter:innen ihre Fähigkeiten verbessern und sich in ihren Aufgabenbereichen kompetenter fühlen. Dies führt in der Regel zu einer erhöhten Arbeitsplatzzufriedenheit, da sich Mitarbeiter:innen geschätzt und unterstützt fühlen, was wiederum ihre Bindung an und die Loyalität zum Unternehmen stärkt. Das macht sich direkt durch eine geringere Fluktuation bemerkbar.
Außerdem werden Unternehmen, die in die berufliche Entwicklung ihrer Mitarbeiter:innen investieren, oft als attraktive Arbeitgeber:innen wahrgenommen. Dies kann dazu beitragen, qualifizierte Fachkräfte anzuziehen und Talente langfristig an das Unternehmen zu binden.
Auf jeden Fall! Wer eine individuelle, kostenfreie Beratung zu den Fördermöglichkeiten für die eigene innerbetriebliche Weiterbildungsstrategie wünscht, dem:der steht unsere Expertenberatung gerne zur Verfügung.
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